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  Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Fuchs Elektronik Service GmbH

 

 

 

1.Geltungsbereich

 

 

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fuchs Elektronik und dem Besteller gelten ausschl. die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 


1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Services, die eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen des Reparatur und Instandhaltung Services bleiben hiervon unberührt.

 

1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Produktbeschreibungen sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

 

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist. Unsere Preise beruhen auf den heutigen Kosten; sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behalten wir uns entsprechende Berichtigung vor.

 

1.5 Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich

 

 

 

2. Lieferung

 

 

2.1 Die angegebenen Liefertermine sind Richtwerte und wir bemühen uns, diese einzuhalten. Wegen etwaiger Verzögerungen oder verspäteter Lieferung hat der Besteller weder ein Recht auf Rücktritt noch auf Schadensersatz oder Deckungskauf.

 

2.2 Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen , Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich per Telefax, e-mail oder Telefonisch anzuzeigen.

 

2.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teil oder Restlieferungen zurückzuweisen.

 

2.4 Eine Verpflichtung zur Versicherung der Lieferung besteht für uns nur, soweit das vom Besteller gewünscht wird und wir uns hierzu schriftlich bereit erklärt haben.

 

 

 

3. Widerrufsrecht / Umtausch

 

 

3.1 Innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum kann der Kunde durch Rücksendung der Ware vom Kauf zurücktreten. Kann der Kunde die Ware teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten.

 

3.2 In vielen Fällen gelten bei bestimmten Artikeln (z.B. Software) über unsere Bedingungen hinausgehende Lizenzbestimmungen des Herstellers. Mit dem Öffnen der versiegelten Verpackung oder Ingebrauchnahme erkennen Sie diese Bedingungen an und haften bei Verstoß für den daraus entstandenen Schaden.

 

3.3 Halbleiter, Akkus, Batterien und programmierte Datenträger sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

3.4 Waren oder Produkte die Kundenspezifisch angefordert worden sind oder Produkte die aus Standardkomponenten gefertigt wurden sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

 

 

4.Gewährleistung

 

 

4.1 Voraussetzung für eine Gewährleistung ist, dass er Käufer die waren ordnungsgemäß und entsprechend den Betriebsbedingungen benutzt hat. Eine Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, unzureichender Instandsetzung und Wartung beruhen. Die Gewährleistungsfrist betragt zwei Jahre, bei Reparaturen sechs Monate.

 

4.2 Der Käufer kann neben diesem Gewährleistungsrecht keine sonstigen Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wegen nicht vorsätzlich zugefügter Nachteile, die im Zusammenhang mit dem Liefervertrag stehen, gegen den Verkäufer geltend machen.

 

 

 

 

5. Preise / Zahlungsbedingungen

 

5.1 Unsere Preise verstehen sich in EUR ab Werk, ausschließlich Verpackungskosten gemäß den gültigen Preislisten.

 

5.2 Anfallende Wertspesen, Einfuhrabgaben, Zölle & Zollabwicklungsgebühren, Konsulatsgebühren oder durch den Transportführer erhobene Leistungen werden sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Besteller in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle eines Umtausches oder Rücktritt vom Kauf.

 

5.3 Zahlungsbedingungen: Inland 14 Tage rein netto , jeweils nach Rechnungsdatum; Reparaturrechnungen In- und Ausland sofort rein netto. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, Wechselproteste und Zahlungsverzug aus früheren Lieferungen, ungünstige Auskünfte etc. berechtigen uns, eine sofortig Zahlung auch der noch nicht fälligen Kaufpreissumme zu verlangen, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Zurückbehaltung der Zahlung ist ausgeschlossen, Aufrechnung ist nur mit ausdrücklich anerkanntem oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

5.4 Fuchs Elektronik behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Die gelieferte Ware bleibt in unserem uneingeschränkten Eigentum bis sämtliche Verpflichtungen des Käufers aus unserer Geschäftsverbindung voll beglichen sind.

Gelieferte Waren darf der Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und so lange er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußert, jedoch nicht zu verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Durch Veräußern unseres Eigentums entstehende Forderungen an Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten: auf unser Verlangen ist diese Abtretung dem Drittkäufer zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden, tritt uns der Käufer schon jetzt durch die Verbindung entstehende Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Geht das Eigentum an der von uns gelieferten Ware durch Verbindung unter, tritt der Käufer schon jetzt die ihm dadurch entstehenden Rechte an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, derartigen Eigentumsverlust unverzüglich anzuzeigen.

 

6.2 Soweit der Eigentumsvorbehalt nach zwingendem Recht des Einkaufslandes nichtzulässig ist, gelten alle Sicherungsrechte als vereinbart, die nach diesem Recht zulässig sind und uns eine vergleichbare, auf die gelieferte Ware bezogene Sicherung bieten. Sind für die Gültigkeit derartiger Sicherungsrechte Anmeldungen, Eintragungen oder andere Maßnahmen erforderlich, so ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich auf seine Kosten vorzunehmen und uns die nötigen Dokumente für die Rechtsstellung unverzüglich zu übersenden.

 

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt. In diesem Fall, können wir eine angemessene Vergütung für die Benutzung und Wertminderung der Ware, sowie für unsere Aufwendungen verlangen.

 

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Fuchs Elektronik die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Haftungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, arglistiger Täuschung bzw. grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3 Der Haftungsumfang nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon nicht betroffen.

7.4 Vorgenannte Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Fuchs Elektronik., ihrer Geschäftsführung, sowie deren Mitarbeiter wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

8. Datenschutz

 

8.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes

 

8.2 Fuchs Elektronik wird Kundendaten nicht an Dritte verwerten oder weitergeben.

 

 

 

 

9. Verschiedenes

 

9.1 Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

9.2 Auf die vertragliche Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer ist deutsches Kaufrecht anzuwenden.

 

9.3 Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung und allgemeiner Gerichtsstand gilt Darmstadt als vereinbart.

 

9.4 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Fuchs Elektronik und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit dieser AGB nicht berührt werden.

 



Preisangaben zzgl. Service- & Versandkosten
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